Wie die NZZ berichtet, hat der Kantonsrat des Kt. Zürich die totalrevidierte Verordnung des OGer über die Gerichtsgebühren mit 92 Ja zu 76 Nein (mit 2 Enthaltungen) genehmigt.
Gegenstand ist u.a. die Vereinheitlichung der Gerichtsgebühr, die offenbar als Pauschale bemessen werden soll, die Gebühren für Postversand usw. bereits enthält.
Nach einer der neuen Bestimmungen liegt der Kostenberechnung dann nicht der Streitwert zugrunde, sondern das tatsächliche Streitinteresse, wenn dieses höher ist. Bei einer Teilklage könnte dies regelmässig der Fall sein, so dass das Prozessrisiko mit einer Teilklage nicht mehr begrenzt werden könnte.