4A_257/2007: Forderung aus Treuhandvertrag (entgangener Gewinn)

Das BGer weist eine Beru­fung gegen ein Urteil des OGer AG aus fast auss­chliesslich prozes­sualen Grün­den ab.

Dem Stre­it lag eine Forderung aus einem Treuhand­ver­trag zugrunde (Verpflich­tung, 20’000 Inhab­er­ak­tien in eigen­em Namen, jedoch auf Rech­nung des Treuge­bers zu erwer­ben, und zunächst vorzu­fi­nanzieren). Der Treuge­ber kündigte den Ver­trag und forderte vom Beschw­erde­führer die Über­tra­gung der Inhab­er­ak­tien. Nach erfol­glos­er Nach­frist verzichtete er auf die nachträgliche Leis­tung und berief sich auf ent­gan­genen Gewinn (Dif­ferenz zwis­chen Kauf­preis und möglichem Verkauf­spreis) der Aktien. Die Klage wurde durch alle Instanzen gutgeheissen.