5A_204/2007: Urteilsfähigkeit einer 88- bzw. 94-jährigen Testatorin

Nach einem Urteil des BGer zur Urteils­fähigkeit ein­er zum Zeit­punkt der Tes­ta­mentser­rich­tun­gen 88- bzw. 94-jähri­gen Frau, die wed­er an Geis­teskrankheit noch ‑schwäche noch an Alterss­chwäche litt (trotz Gedächt­niss­chwäche) und selb­ständig lebte, durfte die Vorin­stanz die Wider­legung der Ver­mu­tung der Urteils­fähigkeit als gescheit­ert betrachten.