Die Verordnungen zum Verbandsbeschwerderecht und zur Umweltverträglichkeitsprüfung sollen den Gesetzesänderungen des Parlaments angepasst werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 21. Dezember 2007 eine entsprechende Anhörung eröffnet.
Aus der Medienmitteilung:
“Die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) sowie die Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO) müssen an die neuen Bestimmung des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes angepasst werden.
Diese Gesetzesänderungen, die durch eine Parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann ausgelöst wurden, sind vom Parlament im Dezember 2006 verabschiedet worden und am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Änderungen sind Vereinfachungen im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Einschränkungen des Verbandsbeschwerderechts.”