Änderungen zu Verbandsbeschwerderecht und Umweltverträglichkeitsprüfung in Anhörung

Die Verord­nun­gen zum Ver­bands­beschw­erderecht und zur Umweltverträglichkeit­sprü­fung sollen den Geset­zesän­derun­gen des Par­la­ments angepasst wer­den. Das Departe­ment für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom­mu­nika­tion UVEK hat am 21. Dezem­ber 2007 eine entsprechende Anhörung eröffnet.

Aus der Medi­en­mit­teilung:

Die Verord­nung über die Umweltverträglichkeit­sprü­fung (UVPV) sowie die Verord­nung über die Beze­ich­nung der im Bere­ich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschw­erde­berechtigten Organ­i­sa­tio­nen (VBO) müssen an die neuen Bes­tim­mung des Umweltschutzge­set­zes und des Natur- und Heimatschutzge­set­zes angepasst werden.

Diese Geset­zesän­derun­gen, die durch eine Par­la­men­tarische Ini­tia­tive von Stän­der­at Hans Hof­mann aus­gelöst wur­den, sind vom Par­la­ment im Dezem­ber 2006 ver­ab­schiedet wor­den und am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. Ziel dieser Änderun­gen sind Vere­in­fachun­gen im Bere­ich der Umweltverträglichkeit­sprü­fung sowie Ein­schränkun­gen des Verbandsbeschwerderechts.”