Wenn eine Frau nach einer Scheidung wieder eine Arbeit aufnimmt und sich dadurch mindestens den gleichen Lebensstandard leisten kan wie während der Ehe, so muss der Ehemann keinen nachehelichen Unterhalt zahlen:
“Vermag aber die Ehefrau kraft Eigenversorgung am ehelichen Lebensstandard anzuknüpfen, bleibt kein Raum für nachehelichen Unterhalt.”