5A_513/2007: kein nachehelicher Unterhalt (Eigenversorgung)

Wenn eine Frau nach ein­er Schei­dung wieder eine Arbeit aufn­immt und sich dadurch min­destens den gle­ichen Lebens­stan­dard leis­ten kan wie während der Ehe, so muss der Ehe­mann keinen nachehe­lichen Unter­halt zahlen:

Ver­mag aber die Ehe­frau kraft Eigen­ver­sorgung am ehe­lichen Lebens­stan­dard anzuknüpfen, bleibt kein Raum für nachehe­lichen Unterhalt.”