Das BGer hat den Geschäftsbericht über seine Tätigkeit und jene des Bundesstraf- und des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2007 veröffentlicht. Die Beschwerdekammern haben 38.11% der Beschwerden abgewiesen und 32.79% gutgeheissen. Nicht eingetreten ist das BGer auf fast jeden 5. Fall (19.63%). — Interessant sind auch die Hinweise der einzelnen Kammern an den Gesetzgeber (S. 18).