Unterstellung von Kundendevisenhändlern unter das Bankgesetz vorgeschlagen

Der Bun­desrat schlägt vor, die Kun­den­de­visen­händler (Devisen­händler, die Gelder von Kun­den ent­ge­gen­nehmen und für diese Devisen­geschäfte täti­gen) zur Stärkung des Anlegerschutzes und auf­grund des Sys­tems der pru­den­tiellen Auf­sicht für in ähn­lichen Bere­ichen täti­gen Finanz­in­ter­mediäre dem BankG zu unterstellen.