Der Bundesrat schlägt vor, die Kundendevisenhändler (Devisenhändler, die Gelder von Kunden entgegennehmen und für diese Devisengeschäfte tätigen) zur Stärkung des Anlegerschutzes und aufgrund des Systems der prudentiellen Aufsicht für in ähnlichen Bereichen tätigen Finanzintermediäre dem BankG zu unterstellen.