Der Entwurf eines eidgenössischen Hundegesetzes liegt vor. Sein Zweck besteht darin,
“a. die Haltung von und den Umgang mit Hunden so zu regeln, dass sie gesellschaftsverträglich sind;
b. die Bevölkerung vor verhaltensgestörten und gefährlichen Hunden zu schützen.”
Unter dem schönen Titel “Ein Hundegesetz für die Katz?” schreibt die NZZ, der Entwurf bringe wenig, was nicht in bestehenden Gesetzen geregelt ist oder geregelt werden könnte; zudem könne er keine “schweizweite Klarheit” schaffen.