Teilrevision des Gentechnikgesetzes: Botschaft und Entwurf

Der Bun­desrat schlägt vor (Botschaft), das GTG ein­er Teil­re­vi­sion (Entwurf) zu unterziehen. Er bezweckt damit im Wesentlichen, mit ein­er neuen Über­gangs­bes­tim­mung das nach BV 197 Ziff. 7 gel­tende Mora­to­ri­um für gen­tech­nisch verän­derte Organ­is­men (GVO) in der Land­wirtschaft um drei Jahre zu ver­längern. Zudem soll das Ein­sprache- und Beschw­erderecht bei Bewil­li­gungsver­fahren für die Freisetzung/das Inverkehrbrin­gen von GVO auf Geset­zesstufe geregelt wer­den. Schliesslich soll das Neben­strafrecht des GTG an die Revi­sion des StGB AT angepasst werden.