Der Bundesrat schlägt vor (Botschaft), das GTG einer Teilrevision (Entwurf) zu unterziehen. Er bezweckt damit im Wesentlichen, mit einer neuen Übergangsbestimmung das nach BV 197 Ziff. 7 geltende Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um drei Jahre zu verlängern. Zudem soll das Einsprache- und Beschwerderecht bei Bewilligungsverfahren für die Freisetzung/das Inverkehrbringen von GVO auf Gesetzesstufe geregelt werden. Schliesslich soll das Nebenstrafrecht des GTG an die Revision des StGB AT angepasst werden.