Die Revision des BetmG, die am 30. November 2008 angenommen wurde, wird vom Bundesrat teilweise in Kraft gesetzt. Per 1. Januar 2010 treten die Artikel 3e (Betäubungsmittelgestützte Behandlung) und 3f (Datenbearbeitung) in Kraft. Das Inkrafttreten der übrigen Bestimmungen wird später festgelegt.