Bericht des Bundesrates zu drei GRECO-Empfehlungen: Zusätzliche Sanktion und Strafregister für verurteilte juristische Personen

Wegen Kor­rup­tion verurteilte Unternehmen sollen kün­ftig vom Sub­mis­sionsver­fahren aus­geschlossen wer­den kön­nen, wie der Voren­twurf zum Bun­des­ge­setz über das öffentliche Beschaf­fungswe­sen vor­sieht. Zudem beab­sichtigt der Bun­desrat, die Ein­führung eines Strafreg­is­ters für verurteilte juris­tis­che Per­so­n­en in eine Vernehm­las­sungsvor­lage zur Revi­sion des Strafreg­is­ter­rechts aufzunehmen. Damit set­zt die Schweiz eine Empfehlung der Europaratskom­mis­sion GRECO (Groupe d’E­tats con­tre la Cor­rup­tion) um, wie der Bun­desrat in seinem Bericht vom 17. Juni 2009 fes­thält. Darin hat der Bun­desrat auch die Ergeb­nisse sein­er Prü­fung zwei weit­er­er GRE­CO-Empfehlun­gen dargelegt: die Ausweitung des Tatbe­standes der Geld­wäscherei auf schwere Fälle von Pri­vatbestechung und die Zuläs­sigkeit beson­der­er Ermit­tlung­stech­niken in allen schw­eren Bestechungsfällen.