Wegen Korruption verurteilte Unternehmen sollen künftig vom Submissionsverfahren ausgeschlossen werden können, wie der Vorentwurf zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vorsieht. Zudem beabsichtigt der Bundesrat, die Einführung eines Strafregisters für verurteilte juristische Personen in eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Strafregisterrechts aufzunehmen. Damit setzt die Schweiz eine Empfehlung der Europaratskommission GRECO (Groupe d’Etats contre la Corruption) um, wie der Bundesrat in seinem Bericht vom 17. Juni 2009 festhält. Darin hat der Bundesrat auch die Ergebnisse seiner Prüfung zwei weiterer GRECO-Empfehlungen dargelegt: die Ausweitung des Tatbestandes der Geldwäscherei auf schwere Fälle von Privatbestechung und die Zulässigkeit besonderer Ermittlungstechniken in allen schweren Bestechungsfällen.