In ihrem Bericht zum Fall Tinner spricht die Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte zuhanden des Bundesrats folgende Empfehlungen bzw. Aufforderungen aus:
“Empfehlung 1: […] dafür zu sorgen, dass der Eidgenössische Untersuchungsrichter für die Voruntersuchung im Fall Tinner die ihm gesetzlich zustehende gerichtspolizeiliche Unterstützung erhält;
Empfehlung 2: […] ihr ein Konzept vorzulegen, wie die Delegation in Zukunft rechtzeitig über geheime Bundesratsbeschlüsse 5061 informiert werden soll. Bis auf weiteres erwartet die GPDel vom Bundesrat, dass er ihr alle geheim klassifizierten Bundesratsbeschlüsse umgehend zukommen lässt.
Empfehlung 3: […] ihr ein Konzept vorzulegen, wie er in Zukunft Geschäfte, die von grosser sicherheits- und aussenpolitischer Bedeutung sind und bei denen der Bundesrat der Geheimhaltung einen hohen Stellenwert einräumt, interdepartemental vorbereiten lassen will.
Empfehlung 4: […] in Zukunft von seinen Kompetenzen gemäss Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung nur restriktiv und nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen für deren Anwendung Gebrauch macht.
Empfehlung 5: […] die Schriftlichkeit all seiner geheimen Beschlüsse lückenlos sicherstellt.
Empfehlung 6: Die GPDel fordert das Bundesgericht auf, zu untersuchen, wie die I. Beschwerdekammer des BStGer ihre Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und über die BKP wahrnimmt.”
In seiner Stellungnahme folgt der Bundesrat den Empfehlungen 1 und 2 ganz oder teilweise; Empfehlung 3 lehnt er ab; Empfehlungen 4 und 5 hält er offenbar bereits für erfüllt.
Zu Empfehlung 6 schweigt der Bundesrat zumindest in der gestern im BBl veröffentlichten Fassung seiner Stellungnahme.