Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation zum Fall Tinner

In ihrem Bericht zum Fall Tin­ner spricht die Geschäft­sprü­fungs­del­e­ga­tion der Eid­genös­sis­chen Räte zuhan­den des Bun­desrats fol­gende Empfehlun­gen bzw. Auf­forderun­gen aus:

Empfehlung 1: […] dafür zu sor­gen, dass der Eid­genös­sis­che Unter­suchungsrichter für die Vorun­ter­suchung im Fall Tin­ner die ihm geset­zlich zuste­hende gericht­spolizeiliche Unter­stützung erhält;
Empfehlung 2: […] ihr ein Konzept vorzule­gen, wie die Del­e­ga­tion in Zukun­ft rechtzeit­ig über geheime Bun­desrats­beschlüsse 5061 informiert wer­den soll. Bis auf weit­eres erwartet die GPDel vom Bun­desrat, dass er ihr alle geheim klas­si­fizierten Bun­desrats­beschlüsse umge­hend zukom­men lässt.
Empfehlung 3: […] ihr ein Konzept vorzule­gen, wie er in Zukun­ft Geschäfte, die von gross­er sicher­heits- und aussen­poli­tis­ch­er Bedeu­tung sind und bei denen der Bun­desrat der Geheimhal­tung einen hohen Stel­len­wert ein­räumt, inter­de­parte­men­tal vor­bere­it­en lassen will.
Empfehlung 4: […] in Zukun­ft von seinen Kom­pe­ten­zen gemäss Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bun­desver­fas­sung nur restrik­tiv und nach einge­hen­der Prü­fung der Voraus­set­zun­gen für deren Anwen­dung Gebrauch macht.
Empfehlung 5: […] die Schriftlichkeit all sein­er geheimen Beschlüsse lück­en­los sich­er­stellt.
Empfehlung 6: Die GPDel fordert das Bun­des­gericht auf, zu unter­suchen, wie die I. Beschw­erdekam­mer des BSt­Ger ihre Auf­sicht über die Bun­de­san­waltschaft und über die BKP wahrnimmt.”

In sein­er Stel­lung­nahme fol­gt der Bun­desrat den Empfehlun­gen 1 und 2 ganz oder teil­weise; Empfehlung 3 lehnt er ab; Empfehlun­gen 4 und 5 hält er offen­bar bere­its für erfüllt.

Zu Empfehlung 6 schweigt der Bun­desrat zumin­d­est in der gestern im BBl veröf­fentlicht­en Fas­sung sein­er Stellungnahme.