Am 6. Oktober 2009 tritt das Investitionsschutzabkommen (Investment Protection Treaty, IPT) zwischen der Schweiz und Kolumbien in Kraft. Schweizer Investoren, die sich durch Kolumbien verletzt fühlen, müssen ein Begehren um Beratung der Sache stellen. Wird die Angelegenheit nicht innerhalb von sechs Monaten beigelegt, so kann sie entweder schweizerischen Gerichten oder einem Schiedsgericht beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) oder einem Ad-hoc-Schiedsgericht nach den UNCITRAL-Rules oder nach durch die Parteien vereinbarten Regeln unterbreiten.