IPT zwischen Kolumbien und der Schweiz in Kraft am 6. Oktober 2009

Am 6. Okto­ber 2009 tritt das Investi­tion­ss­chutz­abkom­men (Invest­ment Pro­tec­tion Treaty, IPT) zwis­chen der Schweiz und Kolumbi­en in Kraft. Schweiz­er Inve­storen, die sich durch Kolumbi­en ver­let­zt fühlen, müssen ein Begehren um Beratung der Sache stellen. Wird die Angele­gen­heit nicht inner­halb von sechs Monat­en beigelegt, so kann sie entwed­er schweiz­erischen Gericht­en oder einem Schieds­gericht beim Inter­na­tionalen Zen­trum zur Bei­le­gung von Investi­tion­sstre­it­igkeit­en (ICSID) oder einem Ad-hoc-Schieds­gericht nach den UNCI­TRAL-Rules oder nach durch die Parteien vere­in­barten Regeln unterbreiten.