B‑6959/2009: “CAPRI” (fig.) für Tabak irreführende geographische Bezeichnung

Das BVer­wGer beurteilt die Wort-Bild­marke “CAPRI” (s. Abb.) für u.a. Zigaret­ten, Feuerzeuge und Stre­ich­hölz­er als geo­graphisch irreführend i.S.v MSchG 2 c, weil es von den mass­ge­blichen Verkehrskreisen als Hin­weis ver­standen werde, die entsprechend beze­ich­neten Waren stammten von der Insel Capri.

Die stil­isierten Son­nen­strahlen waren als Bildele­ment nicht geeignet, diese Verbindung zu ver­hin­dern. Auch wäre der Tabakan­bau oder die Zigaret­ten­pro­duk­tion auf der Insel  “auf­grund der vorhan­de­nen Infra­struk­tur sowie guten Verkehrsan­bindung keines­falls sach­lich unmöglich”, auch wenn in casu nicht ern­sthaft mit einem solchen Anbau oder ein­er solchen Pro­duk­tion auf der kleinen Ferienin­sel gerech­net wer­den könne.