Das BVerwGer beurteilt die Wort-Bildmarke “CAPRI” (s. Abb.) für u.a. Zigaretten, Feuerzeuge und Streichhölzer als geographisch irreführend i.S.v MSchG 2 c, weil es von den massgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis verstanden werde, die entsprechend bezeichneten Waren stammten von der Insel Capri.
Die stilisierten Sonnenstrahlen waren als Bildelement nicht geeignet, diese Verbindung zu verhindern. Auch wäre der Tabakanbau oder die Zigarettenproduktion auf der Insel “aufgrund der vorhandenen Infrastruktur sowie guten Verkehrsanbindung keinesfalls sachlich unmöglich”, auch wenn in casu nicht ernsthaft mit einem solchen Anbau oder einer solchen Produktion auf der kleinen Ferieninsel gerechnet werden könne.