Das Zeichen “easyweiss” wurde u.a. für Farben, Lacke, Glasuren, Anstrichmittel usw, in Klasse 2 und Putze in Klasse 19 beansprucht. Das BVerwGer geht davon aus, dass sich das Zeichen “easyweiss”, anders als zB “fitmore”, ohne Weiteres in die Bestandteile “easy” und “weiss” zerlegen lässt. Da das Zeichen für die strittigen Waren (Farben, Lacke, Putze usw.) darauf hinweise, dass mit diesen Waren eine Oberfläche mühelos geweisst werden könne, sei das Zeichen eindeutig. Es beschreibe damit eine Produkteigenschaft dieser Waren und stelle daher Gemeingut iSv MSchG 2 a dar.