Vernehmlassung OR-Teilrevision (höherer Verzugszins)

Der Bun­desrat will den Verzugszins im kaufmän­nis­chen Verkehr von 5 auf 10 Prozent erhöhen (zur Medi­en­mit­teilung) und damit einen Anreiz zur pünk­tlichen Bezahlung der Rech­nun­gen schaffen. 

Im nichtkaufmän­nis­chen Verkehr erachtet der Bun­desrat hinge­gen eine Erhöhung des Verzugszins­es als untaugliche Mass­nahme, die lediglich das Prob­lem der Über­schul­dung viel­er Kon­sumenten ver­schär­fen würde. Der Bun­desrat hat am Mittwoch eine entsprechende Teil­re­vi­sion des Oblig­a­tio­nen­rechts in die Vernehm­las­sung geschickt.