Der Bundesrat will den Verzugszins im kaufmännischen Verkehr von 5 auf 10 Prozent erhöhen (zur Medienmitteilung) und damit einen Anreiz zur pünktlichen Bezahlung der Rechnungen schaffen.
Im nichtkaufmännischen Verkehr erachtet der Bundesrat hingegen eine Erhöhung des Verzugszinses als untaugliche Massnahme, die lediglich das Problem der Überschuldung vieler Konsumenten verschärfen würde. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Teilrevision des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt.
- Weitere Informationen: Medienmitteilung vom 18. August 2010