Teilrevision AVIG: Vernehmlassung eröffnet

Der Bun­desrat hat heute die Vernehm­las­sung zur Teil­re­vi­sion des AVIG eröffnet; die Frist dau­rt bis zum 28. März 2008.

Aus der Medi­en­mit­teilung des EVD:

Mit Anpas­sun­gen auf der Leis­tungs- und Beitrags­seite soll eine länger­fristige Finanzierung der Ver­sicherung sichergestellt wer­den. Die Revi­sionsvor­lage ori­en­tiert sich am Vorschlag der Experten­gruppe, welche vom EVD einge­set­zt wurde, um zusam­men mit dem SECO Mass­nah­men für eine länger­fristige Finanzierung der Arbeit­slosen­ver­sicherung zu prüfen.

Auf der Aus­gaben­seite wer­den ver­schiedene Einsparun­gen emp­fohlen. Der erneute Bezug von Arbeit­slosen­geldern soll erschw­ert, die Leis­tungs­dauer ver­mehrt von der Beitragszeit abhängig gemacht und die Wartezeit­en für Schu­la­bgänger erhöht wer­den. Ins­ge­samt sollen jährlich 481 Mil­lio­nen Franken einges­part wer­den. Die Geset­zesän­derung ver­fol­gt das Ziel, Fehlanreize aus dem Gesetz zu ent­fer­nen und dem Prinzip der raschen Wiedere­ingliederung noch stärk­er als bish­er Gel­tung zu verschaffen.

Ergänzend wird eine leichte Erhöhung des Beitragssatz von 2,0 auf 2,2 Prozent vorgeschla­gen, was jährlich Mehrein­nah­men von 460 Mil­lio­nen Franken ergibt.

Damit die Schulden zurück­bezahlt wer­den kön­nen, wer­den zusät­zlich eine befris­tete Erhöhung des Beitragssatzes von 2,2 auf 2,4 Prozent sowie ein Sol­i­dar­ität­sprozent vorgeschla­gen. Damit wird eine Rück­zahlung innert 6 — 8 Jahren möglich sein. (…)