Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Teilrevision des AVIG eröffnet; die Frist daurt bis zum 28. März 2008.
Aus der Medienmitteilung des EVD:
Mit Anpassungen auf der Leistungs- und Beitragsseite soll eine längerfristige Finanzierung der Versicherung sichergestellt werden. Die Revisionsvorlage orientiert sich am Vorschlag der Expertengruppe, welche vom EVD eingesetzt wurde, um zusammen mit dem SECO Massnahmen für eine längerfristige Finanzierung der Arbeitslosenversicherung zu prüfen.
Auf der Ausgabenseite werden verschiedene Einsparungen empfohlen. Der erneute Bezug von Arbeitslosengeldern soll erschwert, die Leistungsdauer vermehrt von der Beitragszeit abhängig gemacht und die Wartezeiten für Schulabgänger erhöht werden. Insgesamt sollen jährlich 481 Millionen Franken eingespart werden. Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, Fehlanreize aus dem Gesetz zu entfernen und dem Prinzip der raschen Wiedereingliederung noch stärker als bisher Geltung zu verschaffen.
Ergänzend wird eine leichte Erhöhung des Beitragssatz von 2,0 auf 2,2 Prozent vorgeschlagen, was jährlich Mehreinnahmen von 460 Millionen Franken ergibt.
Damit die Schulden zurückbezahlt werden können, werden zusätzlich eine befristete Erhöhung des Beitragssatzes von 2,2 auf 2,4 Prozent sowie ein Solidaritätsprozent vorgeschlagen. Damit wird eine Rückzahlung innert 6 — 8 Jahren möglich sein. (…)