BBl 2015 1: Botschaft zur Reform der Altersvorsorge 2020

Die Botschaft des Bun­desrates zur Reform der Altersvor­sorge 2020 (BBl 2015 1) enthält die Vorschläge des Bun­desrates für eine umfassende Reform der Altersvor­sorge. Mit den vorgeschla­ge­nen Mass­nah­men ver­fol­gt der Bun­desrat das Ziel, das Leis­tungsniveau der Altersvor­sorge zu erhal­ten und das finanzielle Gle­ichgewicht der 1. und 2. Säule durch Anpas­sun­gen an den demografis­chen Wan­del zu sichern.

Vorgeschla­gen wer­den ins­beson­dere die fol­gen­den Massnahmen:

  • Über­gang von einem Rentenal­ter zu einem Ref­eren­zal­ter durch Ein­führung eines flex­i­blen Pensionierungsmodells;
  • Anpassen des Min­des­tumwand­lungssatzes an die wirtschaftlichen Ver­hält­nisse auf 6,0 Prozent und gle­ichzeit­ige Erhöhung der Altersguthaben in der beru­flichen Vor­sorge durch Verzicht des Koor­di­na­tion­s­abzuges, Anpassen der Altersgutschriften­sätze und ein­er Über­gangsregelung mit Zuschüssen aus dem Sicherheitsfonds;
  • Anheben der min­i­malen Über­schuss­beteili­gung der Ver­sicherten auf 92 Prozent;
  • Mass­nah­men zur Verbesserung der Trans­parenz und Auf­sicht zur Stärkung des Ver­trauens der Ver­sicherten in die beru­flichen Vorsorgeeinrichtungen; 
  • Witwen­renten der AHV nur noch für Frauen, die im Zeit­punkt der Ver­witwung waisen­renten­berechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben;
  • Reduk­tion der AHV-Witwen­rente auf 60 Prozent der Alter­srente und Erhöhung der Waisen­renten auf 50 Prozent der Altersrente;
  • Vere­in­heitlichung der Beitragssätze von Selb­st­ständi­gen­er­wer­ben­den und Arbeitnehmenden;
  • Verbesserung des Ver­sicherungss­chutzes in der beru­flichen Vor­sorge durch Her­ab­set­zung des Min­desteinkom­mens auf CHF 14’000;
  • Erhöhung der Mehrw­ert­s­teuer zur Finanzierung der AHV um ins­ge­samt höch­stens 1,5 Prozent (Zusatz­fi­nanzierung von CHF 8,3 Mil­liar­den bis 2030).

Vorge­se­hen ist ein Man­tel­er­lass, der sämtliche Änderun­gen der von der Vor­lage betrof­fe­nen Geset­ze enthält, sowie ein Bun­des­beschluss zur Änderung der Bun­desver­fas­sung für die Zusatz­fi­nanzierung der AHV (BBl 2015 245).