Die Botschaft des Bundesrates zur Reform der Altersvorsorge 2020 (BBl 2015 1) enthält die Vorschläge des Bundesrates für eine umfassende Reform der Altersvorsorge. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen verfolgt der Bundesrat das Ziel, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der 1. und 2. Säule durch Anpassungen an den demografischen Wandel zu sichern.
Vorgeschlagen werden insbesondere die folgenden Massnahmen:
- Übergang von einem Rentenalter zu einem Referenzalter durch Einführung eines flexiblen Pensionierungsmodells;
- Anpassen des Mindestumwandlungssatzes an die wirtschaftlichen Verhältnisse auf 6,0 Prozent und gleichzeitige Erhöhung der Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge durch Verzicht des Koordinationsabzuges, Anpassen der Altersgutschriftensätze und einer Übergangsregelung mit Zuschüssen aus dem Sicherheitsfonds;
- Anheben der minimalen Überschussbeteiligung der Versicherten auf 92 Prozent;
- Massnahmen zur Verbesserung der Transparenz und Aufsicht zur Stärkung des Vertrauens der Versicherten in die beruflichen Vorsorgeeinrichtungen;
- Witwenrenten der AHV nur noch für Frauen, die im Zeitpunkt der Verwitwung waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder haben;
- Reduktion der AHV-Witwenrente auf 60 Prozent der Altersrente und Erhöhung der Waisenrenten auf 50 Prozent der Altersrente;
- Vereinheitlichung der Beitragssätze von Selbstständigenerwerbenden und Arbeitnehmenden;
- Verbesserung des Versicherungsschutzes in der beruflichen Vorsorge durch Herabsetzung des Mindesteinkommens auf CHF 14’000;
- Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV um insgesamt höchstens 1,5 Prozent (Zusatzfinanzierung von CHF 8,3 Milliarden bis 2030).
Vorgesehen ist ein Mantelerlass, der sämtliche Änderungen der von der Vorlage betroffenen Gesetze enthält, sowie ein Bundesbeschluss zur Änderung der Bundesverfassung für die Zusatzfinanzierung der AHV (BBl 2015 245).