5A_638/2009: Erbrechtlicher Auskunftsanspruch der Erben eines wirtschaftlich Berechtigten gegenüber einer Bank nach franz. Erbstatut

Das BGer bestätigt, dass sich die Erben eines wirtschaftlich Berechtigten gegenüber der Bank nicht einen auftrags‑, son­dern allen­falls einen erbrechtlichen Auskun­ft­sanspruch besitzen. Nach dem hier mass­ge­blichen franzö­sis­chem Erb­statut kann ein solch­er Anspruch wohl beste­hen: Nach der Recht­sprechung ergibt sich aus Art. 10 des franz. Code Civ­il, dass ein Drit­ter, z.B. eine Bank, den Erben Auskun­ft über die Ver­mö­genswerte des Erblassers zu geben hat.

Da die Vorin­stanz (das AppGer BS) diese Frage zu Unrecht nicht geprüft hat­te, weist das BGer die Sache zurück.