Das Institut für Geistiges Eigentum plant die Inkraftsetzung des Patentanwaltsgesetzes PAG auf den 1. Juli 2011, unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrats.
Das PAG bezweckt u.a., Fachkompetenz und Transparenz durch den Schutz des Titels “Patentanwalt” sicherzustellen (vgl. die Botschaft).