5A_395/2010: Vermögensrechtliche Natur von Aufsichtsverfahren gegen Willensvollstrecker

Ob dem Stre­it um die Abset­zung des Wil­lensvoll­streck­ers ver­mö­gen­srechtlich­er Charak­ter zukommt, hat das Bun­des­gericht bish­er offen gelassen. Im vor­liegen­den Urteil klärt es diese Frage min­destens teilweise:
“Soweit eine Auf­sichts­beschw­erde gegen den Wil­lensvoll­streck­er durch sein Han­deln in ver­mö­gen­srechtlichen Angele­gen­heit­en ver­an­lasst ist […], kommt auch ihr ver­mö­gen­srechtliche Natur zu. Der Zweck des Auf­sichtsver­fahrens ist dies­falls über­wiegend wirtschaftlich, da eine Änderung in der Nach­lassver­wal­tung angestrebt wird.”