StA SG: Verurteilung wegen Beschimpfung auf Facebook

In der Schweiz wurde erst­mals eine Verurteilung wegen Beschimp­fung im Inter­net aus­ge­sprochen, wie die NZZ in ihrer gestri­gen Online-Aus­gabe berichtet.

In dem Präze­den­z­fall hat­te eine 19jährige einen Mann auf Face­book als «Seck­el» und «tru­urige Men­sch» beze­ich­net. Hier­für wurde sie von der Staat­san­waltschaft wegen Beschimp­fung (Art. 177 StGB) zu ein­er bed­ingten Geld­strafe und ein­er Busse verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.