In der Schweiz wurde erstmals eine Verurteilung wegen Beschimpfung im Internet ausgesprochen, wie die NZZ in ihrer gestrigen Online-Ausgabe berichtet.
In dem Präzedenzfall hatte eine 19jährige einen Mann auf Facebook als «Seckel» und «truurige Mensch» bezeichnet. Hierfür wurde sie von der Staatsanwaltschaft wegen Beschimpfung (Art. 177 StGB) zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.