4A_529/2010: Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses

Das BGer legt den Auss­chluss der Gewährleis­tung in einem Grund­stück­kaufver­trag aus. Generell erfasst ein solch­er Auss­chluss Män­gel nicht, die ausser­halb dessen liegen, was der Käufer vernün­ftiger­weise in Betra­cht ziehen musste (vgl. auch diesen Beitrag). Im vor­liegen­den Fall fiel eine Uneben­heit des Grund­stücks in den Rah­men des Gewährleistungsausschlusses.