Das BGer legt den Ausschluss der Gewährleistung in einem Grundstückkaufvertrag aus. Generell erfasst ein solcher Ausschluss Mängel nicht, die ausserhalb dessen liegen, was der Käufer vernünftigerweise in Betracht ziehen musste (vgl. auch diesen Beitrag). Im vorliegenden Fall fiel eine Unebenheit des Grundstücks in den Rahmen des Gewährleistungsausschlusses.