Mit Schreiben vom 26. September 2011 ersuchte der IRS die ESTV gestützt
auf das DBA-US vom 2. Oktober 1996 um Amtshilfe zu von der Credit Suisse Group geführten Kundenverhältnissen.
Darauf wurde die CS von der ESTV aufgefordert, die vom Amtshilfeersuchen betroffenen Personen über das Verfahren einzeln zu informieren und für die Bezeichnung eines Zustellungsbevollmächtigten zu sorgen
Um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen Kenntnis davon erhalten, wird die Notifikation auch im Bundesblatt veröffentlicht.