Der Bundesrat erklärte sich in einer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme mit der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats vorgelegten Anpassung des Lohnsystems für Richter des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundespatentgerichts einverstanden.
Die Revision der Richterverordnung sowie punktuelle Anpassungen verschiedener Gesetze sehen eine moderate Erhöhung des Anfangslohns und des jährlichen Lohnanstiegs vor. Damit soll die Ungleichbehandlung der Richter an den unteren Bundesgerichten gegenüber dem Personal der Bundesverwaltung sowie dem juristischen und administrativen Personal der Gerichte beseitigt werden. Die Obergrenze für die Richterlöhne bleibt dabei unverändert. Mit der Revision wird zudem — entsprechend der Regelung für das Bundesgericht — das Höchstalter für die Richter der unteren Bundesgerichte von 65 auf 68 Jahre angehoben.