Anpassung des Lohnsystems für Richter

Der Bun­desrat erk­lärte sich in ein­er am Mittwoch veröf­fentlicht­en Stel­lung­nahme mit der von der Kom­mis­sion für Rechts­fra­gen des Nation­al­rats vorgelegten Anpas­sung des Lohn­sys­tems für Richter des Bun­desstrafgerichts, des Bun­desver­wal­tungs­gerichts und des Bun­despatent­gerichts einverstanden.

Die Revi­sion der Richter­verord­nung sowie punk­tuelle Anpas­sun­gen ver­schieden­er Geset­ze sehen eine mod­er­ate Erhöhung des Anfangslohns und des jährlichen Lohnanstiegs vor. Damit soll die Ungle­ich­be­hand­lung der Richter an den unteren Bun­des­gericht­en gegenüber dem Per­son­al der Bun­desver­wal­tung sowie dem juris­tis­chen und admin­is­tra­tiv­en Per­son­al der Gerichte beseit­igt wer­den. Die Ober­gren­ze für die Richter­löhne bleibt dabei unverän­dert. Mit der Revi­sion wird zudem — entsprechend der Regelung für das Bun­des­gericht — das Höch­stal­ter für die Richter der unteren Bun­des­gerichte von 65 auf 68 Jahre ange­hoben.