In der Sitzung vom 30. November 2011 hat der Bundesrat Beschlüsse betreffend die Abschaffung von Stempelabgaben und Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe gefasst. Zudem wird der Bundesrat eine ökologische Steuerreform prüfen.
- Die ESTV hat in einer am 1. Juli 2011 veröffentlichten Studie die schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben evaluiert.
Die Studie zeigt auf, wie und innert welchem Zeitraum die Stempelabgaben abgeschafft werden könnten. Dabei wurden die Gegenfinanzierung geprüft und die einzelnen Kategorien der Stempelabgaben auf Grund ihrer Wirkungen auf die Standortattraktivität und die Effizienz beurteilt.
Der Bundesrat will nach der bereits im Rahmen der „Too-big-to-fail”-Vorlage beschlossenen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital und der für die USTR III vorgesehenen Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital auf weitere, wesentliche Mindereinnahmen verursachende Abschaffungsschritte im Bereich der Stempelabgaben verzichten.
Der Bundesrat hält somit an der Umsatzabgabe und an der Versicherungsabgabe weitgehend fest, zumal keine Gegenfinanzierung identifiziert worden ist, die zugleich ökonomisch sinnvoll und politisch realisierbar erscheint. - Die vollständige Beseitigung der Heiratsstrafe (d.h. der steuerlichen Schlechterstellung von Ehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren) verursacht geschätzte Mindereinnahmen von CHF 900 bis 1’300 Mio. Der Bundesrat hatte bereits am 12. Oktober 2011 das EFD beauftragt, bis zur Sommerpause 2012 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Die Reform wurde vom Bundesrat als vordringlich bezeichnet.
- Weiter prüft der Bundesrat eine ökologische Steuerreform, im Rahmen derer unerwünschte Aktivitäten wie Energieverbrauch und Umweltverschmutzung stärker belastet, erwünschte Aktivitäten wie Arbeit und Investitionen dagegen entlastet werden könnten.