Bundesrat für die Verlängerung des MWST-Sondersatzes für die Hotellerie

Gemäss amtlich­er Mit­teilung befür­wortet der Bun­desrat die Ver­längerung des Son­der­satzes der Mehrwertsteuer
für Beherber­gungsleis­tun­gen um weit­ere vier Jahre bis 2017
. Dies ver­langte eine
par­la­men­tarische Ini­tia­tive der Wirtschafts- und Abgabenkom­mis­sion des
Nation­al­rates (WAK‑N). Der 1996 einge­führte Son­der­satz für die Hotel­lerie wurde
ins­ge­samt bere­its vier­mal ver­längert, let­zt­mals bei der Total­re­vi­sion des
Mehrw­ert­s­teuerge­set­zes, und gilt aktuell bis Ende 2013.

Der Nation­al­rat hat das vom Bun­desrat favorisierte Ein­heitssatz­mod­ell am 21. Dezem­ber 2011 endgültig zurück­gewiesen und den Bun­desrat mit der Ausar­beitung eines Zweisatz­mod­ells bei der MWST beauf­tragt. Gemäss Rück­weisungsauf­trag sollen kün­ftig Beherber­gungsleis­tun­gen zum reduzierten Satz statt zum Son­der­satz besteuert wer­den. Da dies mit ein­er Ver­fas­sungsän­derung ver­bun­den ist, braucht es die Zus­tim­mung von Volk und Stän­den. Das Zwei-Satz-Mod­ell kann deshalb früh­estens ab 2016 in Kraft treten.

Da der derzeit­ige Son­der­satz für Beherber­gungsleis­tun­gen bis Ende 2013 gilt, wür­den Beherber­gungsleis­tun­gen zwis­chen­zeitlich zum Nor­mal­satz besteuert, bis das Zwei-Satz-Mod­ell in Kraft tritt. Um den betrof­fe­nen Betrieben den mit Steuer­satzän­derun­gen ver­bun­de­nen Aufwand zu ers­paren, befür­wortet der Bun­desrat die Ver­längerung des Son­der­satzes. Die neue Frist bis 2017 stellt zudem sich­er, dass die geplante MWST-Reform in diesem Zeitraum umge­set­zt wer­den kann.

Eine Ver­längerung des MWST-Son­der­satzes hat gegenüber dem Finanz­plan, der eine Aufhe­bung des Son­der­satzes vor­sieht, Min­dere­in­nah­men von jährlich 180 Mio. Franken zur Folge. Über vier Jahre ergeben sich Min­dere­in­nah­men von ins­ge­samt 720 Mio. Franken. Diese müssen wegen der Schulden­bremse durch Aus­gabenkürzun­gen oder Steuer­erhöhun­gen kom­pen­siert werden.