Der Institutsrat des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) hat den Nachtrag 7.3 der Europäischen Pharmakopöe auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Der Nachtrag 7.4 wird am 1. April 2012 in Kraft treten.
Die gültige Pharmakopöe in der Schweiz umfasst die 7. Ausgabe der Europäischen Pharmakopöe (Ph.Eur.7) mit den Nachträgen 7.1–7.3 sowie die 10. Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe (Ph.Helv.10) mit dem Supplement 10.3.
Weitere Informationen zur Europäischen Pharmakopöe finden sich hier. Siehe auch unsere bisherigen Beiträge hierzu (hier und hier).