Swissmedic: Nachtrag 7.3 der Europäischen Pharmakopöe in Kraft

Der Insti­tut­srat des Schweiz­erischen Heilmit­telin­sti­tuts (Swissmedic) hat den Nach­trag 7.3 der Europäis­chen Phar­makopöe auf den 1. Jan­u­ar 2012 in Kraft geset­zt. Der Nach­trag 7.4 wird am 1. April 2012 in Kraft treten.

Die gültige Phar­makopöe in der Schweiz umfasst die 7. Aus­gabe der Europäis­chen Phar­makopöe (Ph.Eur.7) mit den Nachträ­gen 7.1–7.3 sowie die 10. Aus­gabe der Schweiz­erischen Phar­makopöe (Ph.Helv.10) mit dem Sup­ple­ment 10.3.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zur Europäis­chen Phar­makopöe find­en sich hier. Siehe auch unsere bish­eri­gen Beiträge hierzu (hier und hier).