EFD: Vernehmlassungsverfahren betreffend ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung

Das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment hat das Vernehm­las­sungsver­fahren zur geplanten Revi­sion des DBGAus­ge­wo­gene Paar- und Fam­i­lienbesteuerung” eröffnet.

Die Revi­sion soll eine im Ein­klang mit der Ver­fas­sung ste­hende Ehep­aar- und Fam­i­lienbesteuerung zu ver­ankern, die sich möglichst neu­tral gegenüber den ver­schiede­nen Part­ner­schafts- und Fam­i­lien­mod­ellen. Damit Ehep­aare kün­ftig nicht mehr stärk­er als Konku­bi­natspaare belastet wer­den, soll das Mod­ell «Mehrfachtarif mit alter­na­tiv­er Steuer­berech­nung» einge­führt wer­den. Um eine aus­ge­wo­genere Belas­tungs­d­if­ferenz zwis­chen Ein­ver­di­ener- und Zweiver­di­enere­hep­aaren zu erzie­len, soll für Ein­ver­di­enere­hep­aare ein Ein­ver­di­ener­a­bzug vorge­se­hen wer­den. Unver­heiratete mit Kindern sollen zudem stets zum Grund­tarif besteuert wer­den. Damit Allein­erziehende mit tief­er­en und mit­tleren Einkom­men aber nicht stärk­er als heute belastet wer­den, soll ihnen ein neuer Sozial­abzug gewährt werden.

Die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen sind elek­tro­n­isch verfügbar.

Die Vernehm­las­sungs­frist läuft bis am 5. Dezem­ber 2012.