mehrere Verbraucherschutzverordnungen auf den 1. Oktober 2012 geändert

Der Bun­desrat hat ver­schiedene Verord­nun­gen im Bere­ich Verbraucherschutz

auf den 1. Okto­ber 2012 geän­dert. Betrof­fen sind die Bere­iche Tabak, Spielzeuge und kos­metis­che Mit­tel. Dadurch sollen die Brand­sicher­heit von Zigaret­ten erhöht und die Sicher­heit von Kinder­spielzeu­gen verbessert wer­den. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en sich auf der Web­site des BAG und bei Bühlmann Recht­san­wälte (hier und hier).