Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen im Bereich Verbraucherschutz
auf den 1. Oktober 2012 geändert. Betroffen sind die Bereiche Tabak, Spielzeuge und kosmetische Mittel. Dadurch sollen die Brandsicherheit von Zigaretten erhöht und die Sicherheit von Kinderspielzeugen verbessert werden. Weitere Informationen finden sich auf der Website des BAG und bei Bühlmann Rechtsanwälte (hier und hier).