Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat am 15. November 2012 verschiedene Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und deren Anhänge 1 (Liste bestimmter ärztlicher Leistungen), 2 (Mittel- und Gegenständeliste) und 3 (Analysenliste)
beschlossen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erläutert diese Änderungen in dem heute erschienen BAG Bulletin 51/2012.