Änderungen der Krankenkassenvergütung

Am 1. Jan­u­ar 2012 treten bei der Vergü­tung von medi­zinis­chen Leis­tun­gen, Lab­o­r­analy­sen sowie Mit­teln und Gegen­stän­den ver­schiedene Änderun­gen in Kraft. Das Eid­genös­sis­che Departe­ment des Innern (EDI) hat die Krankenpflege-Leis­tungsverord­nung (KLV) und ihre Anhänge, wie ins­beson­dere die Liste der Mit­tel und Gegen­stände (MiGel) sowie die Analy­sen­liste (AL), entsprechend angepasst.

Der Über­gangszuschlag für die Prax­is­lab­o­ra­to­rien wird auf­grund eines Mon­i­tor­ings der AL um ein Jahr ver­längert. Für die Pri­vat- und Spi­tal­lab­o­ra­to­rien ent­fällt hinge­gen der Über­gangszuschlag wie geplant ab dem 1. Jan­u­ar 2012. Gle­ichzeit­ig wer­den Auf­tragstax­en und Präsen­z­tax­en pro Auf­trag auf ein­mal pro Tag und Patient limitiert.

Zu den Leis­tun­gen der oblig­a­torischen Krankenpflegev­er­sicherung (OKP) zählen neu expliz­it auch die Koor­di­na­tion­sleis­tun­gen der Pflege­fach­per­so­n­en in kom­plex­en Pfle­ge­si­t­u­a­tio­nen. Klar­er geregelt wer­den zudem Leis­tun­gen, die hin­sichtlich der Verabre­ichung von Medika­menten erbracht wer­den. Weit­er­hin vergütet wer­den die Kosten für Band­scheiben­prothe­sen, für bes­timmte Sta­bil­isierun­gen der Wirbel­säule sowie für Lebend-Lebertransplantationen.

Für die Details dieser Regelun­gen sowie für weit­ere Änderun­gen siehe die Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samtes für Gesund­heit (BAG).