Am 1. Januar 2012 treten bei der Vergütung von medizinischen Leistungen, Laboranalysen sowie Mitteln und Gegenständen verschiedene Änderungen in Kraft. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihre Anhänge, wie insbesondere die Liste der Mittel und Gegenstände (MiGel) sowie die Analysenliste (AL), entsprechend angepasst.
Der Übergangszuschlag für die Praxislaboratorien wird aufgrund eines Monitorings der AL um ein Jahr verlängert. Für die Privat- und Spitallaboratorien entfällt hingegen der Übergangszuschlag wie geplant ab dem 1. Januar 2012. Gleichzeitig werden Auftragstaxen und Präsenztaxen pro Auftrag auf einmal pro Tag und Patient limitiert.
Zu den Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zählen neu explizit auch die Koordinationsleistungen der Pflegefachpersonen in komplexen Pflegesituationen. Klarer geregelt werden zudem Leistungen, die hinsichtlich der Verabreichung von Medikamenten erbracht werden. Weiterhin vergütet werden die Kosten für Bandscheibenprothesen, für bestimmte Stabilisierungen der Wirbelsäule sowie für Lebend-Lebertransplantationen.
Für die Details dieser Regelungen sowie für weitere Änderungen siehe die Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).