Die im Rahmen der Grundversorgung gewährleistete Übertragungsrate für das Herunterladen von Daten aus dem Internet soll erhöht und gleichzeitig die Preisobergrenze für diese Leistung herabgesetzt. Ausserdem soll der Schutz jugendlicher Nutzerinnen und Nutzer vor telefonischen Mehrwertdiensten mit erotischen oder pornografischen Inhalten verbessert werden.
Diese Änderungen der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV), die der Bundesrat heute beschlossen hat, treten am 1. März 2012 in Kraft.
- Die minimale Übertragungsrate vom Netz zum Nutzer wird von 600 auf 1000 Kbit/s erhöht.
- Die Preisobergrenze für einen Anschluss mit einer solchen Datenrate wird von 69 auf 55 Franken pro Monat (exkl. MWST) gesenkt.
- Die Mobiltelefonie-Anbieterinnen müssen sich beim Vertragsabschluss oder Verkauf eines Gerätes aktiv nach dem Alter des Hauptnutzers erkundigen.
Der Bundesrat setzt mit dieser Revision eine der Massnahmen um, die er in seinem Evaluationsbericht zum Fernmeldemarkt vom 17. September 2010 befürwortet hat.