Der Bundesrat schlägt vor, die Nutzer in der Wahl des Empfangsgerätes für digitale Fernsehprogramme zu befreien, so dass sie nicht mehr zwingend die proprietäre Set-Top-Box ihrer Fernmeldedienstanbieterin benutzen müssen.
Gemäss der Botschaft werden heute zahlreiche Nutzer von digitalem Fernsehen
“von ihrer Fernmeldedienstanbieterin vertraglich gezwungen, die von ihr abgegebenen Empfangsgeräte (proprietäre Set-Top-Boxen) zu mieten oder zu kaufen, wenn die Signale verschlüsselt verbreitet werden. Dieser Zwang verunmöglicht die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer und verhindert den Wettbewerb im Markt für Empfangsgeräte für kabelverbreitetes, digitales Fernsehen (Set-Top-Boxen oder Fernsehgeräte mit eingebautem digitalen Tuner und einem Schacht zum Einstecken der Module für die Zugangsberechtigung bzw. der Chipkarte), die den Empfang von unverschlüsselten bzw. standardmässig verschlüsselten Programmen erlauben. Zudem müssen die Nutzerinnen und Nutzer bei einem Wohnortswechsel möglicherweise ein neues Gerät anschaffen.”