Die Vernehmlassung über eine weitere Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Änderungen des Sanktionenrechts) hat begonnen.
Das Hauptanliegen des Vorentwurfs ist es laut Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), die Geldstrafe zurückzudrängen und deren Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe sowie die Möglichkeit des bedingten Vollzugs von Geldstrafen abzuschaffen. Im Jugendstrafrecht soll die Altersobergrenze für den Vollzug von Massnahmen von 22 auf 25 Jahre erhöht werden.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 30. Oktober 2010. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier elektronisch abrufbar.