Vernehmlassungsverfahren: Änderungen im StGB und MStG

Die Vernehm­las­sung über eine weit­ere Revi­sion des Strafge­set­zbuch­es und des Mil­itärstrafge­set­zes (Änderun­gen des Sank­tio­nen­rechts) hat begonnen.

Das Haup­tan­liegen des Voren­twurfs ist es laut Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ments (EJPD), die Geld­strafe zurück­zu­drän­gen und deren Vor­rang gegenüber der Frei­heitsstrafe sowie die Möglichkeit des bed­ingten Vol­lzugs von Geld­strafen abzuschaf­fen. Im Jugend­strafrecht soll die Alter­sober­gren­ze für den Vol­lzug von Mass­nah­men von 22 auf 25 Jahre erhöht werden.

Die Vernehm­las­sungs­frist läuft bis zum 30. Okto­ber 2010. Die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen sind hier elek­tro­n­isch abrufbar.