EJPD plant kurzfristig realisierbare Änderungen des Strafrechts

Das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) plant eine Vor­lage mit kurzfristig real­isier­baren Änderun­gen des Strafrechts (vgl. auch die Berichter­stat­tung der NZZ). Im Vor­feld wurde unter den Mit­gliedern der Kon­ferenz der kan­tonalen Jus­tiz- und Polizei­di­rek­torin­nen und ‑direk­toren (KKJPD) eine Umfrage zu den umstrit­te­nen Neuerun­gen im Strafrecht durchge­führt. Das EJPD will die Antworten der Kan­tone im Som­mer analysieren und prüfen, inwieweit sie mit den Vorstössen vere­in­bar sind, die der Nation­al­rat anlässlich der Son­der­s­es­sion vom 3. Juni 2009 gut­ge­heis­sen hat und die noch vom Stän­der­at berat­en wer­den müssen. Auf der Grund­lage dieser Analyse wird das EJPD einen Voren­twurf zu Geset­zesän­derun­gen erar­beit­en, die sich zeit­nah umset­zen lassen.

In der heuti­gen Medi­en­mit­telung hat das EJPD anhand der Antworten eine erste Bilanz über die Erfahrun­gen der Kan­tone mit den rev­i­dierten all­ge­meinen Bes­tim­mungen des Schweiz­erischen Strafge­set­zbuch­es gezogen:

  • Die präven­tive Wirk­samkeit unbe­d­ingter Geld­strafen und gemein­nütziger Arbeit wird mehrheitlich als mit­telmäs­sig bis gut eingeschätzt;
  • bed­ingten Geld­strafen und gemein­nütziger Arbeit wird hinge­gen eine mit­telmäs­sig bis schlecht präven­tive Wirkung zugeschrieben, anders lediglich bei Verbindung ein­er bed­ingten Geld­strafe mit ein­er unbe­d­ingten Busse;
  • unbe­d­ingte Geld­strafen wer­den allerd­ings nur im Hin­blick auf arbeit­stätige und in geord­neten Ver­hält­nis­sen lebende Per­so­n­en für präven­tiv sehr wirk­sam gehal­ten, nicht aber in Bezug auf Mit­tel­lose, Asyl­be­wer­ber, Arbeit­slose oder Per­so­n­en ohne Bleiberecht in der Schweiz;
  • bei Berech­nung und Vol­lzug von Geld­strafen beste­hen grössere bis mit­tlere Schwierigkeiten;
  • beim Vol­lzug der Gemein­nützi­gen Arbeit treten eben­falls Schwierigkeit­en auf.

Die Mit­glieder der KKJPD äusserten sich in der Umfrage auch zu möglichen Geset­zesän­derun­gen. Sie befür­worten mehrheitlich eine Wiedere­in­führung der bed­ingten kurzen Frei­heitsstrafe. Die Hälfte der Kan­tone begrüsst zudem einen gle­ichzeit­i­gen Verzicht auf die bed­ingte Geld­strafe und gemein­nützige Arbeit. Ein Grossteil der Kan­tone emp­fiehlt einen Min­dest­tages­satz als geset­zliche Unter­gren­ze der Geld­strafen sowie die freie Wahl zwis­chen kurzen Frei­heitsstrafen, Geld­strafen und gemein­nütziger Arbeit. Demge­genüber lehnen sie eine Regelung als sys­temwidrig ab, die den unbe­d­ingten Vol­lzug von Strafen und aus­nahm­sweise den Vol­lzug unbe­d­ingter kurz­er Frei­heitsstrafen auch aus gen­er­al­präven­tiv­en Grün­den ermöglicht.