Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) plant eine Vorlage mit kurzfristig realisierbaren Änderungen des Strafrechts (vgl. auch die Berichterstattung der NZZ). Im Vorfeld wurde unter den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und ‑direktoren (KKJPD) eine Umfrage zu den umstrittenen Neuerungen im Strafrecht durchgeführt. Das EJPD will die Antworten der Kantone im Sommer analysieren und prüfen, inwieweit sie mit den Vorstössen vereinbar sind, die der Nationalrat anlässlich der Sondersession vom 3. Juni 2009 gutgeheissen hat und die noch vom Ständerat beraten werden müssen. Auf der Grundlage dieser Analyse wird das EJPD einen Vorentwurf zu Gesetzesänderungen erarbeiten, die sich zeitnah umsetzen lassen.
In der heutigen Medienmittelung hat das EJPD anhand der Antworten eine erste Bilanz über die Erfahrungen der Kantone mit den revidierten allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches gezogen:
- Die präventive Wirksamkeit unbedingter Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wird mehrheitlich als mittelmässig bis gut eingeschätzt;
- bedingten Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit wird hingegen eine mittelmässig bis schlecht präventive Wirkung zugeschrieben, anders lediglich bei Verbindung einer bedingten Geldstrafe mit einer unbedingten Busse;
- unbedingte Geldstrafen werden allerdings nur im Hinblick auf arbeitstätige und in geordneten Verhältnissen lebende Personen für präventiv sehr wirksam gehalten, nicht aber in Bezug auf Mittellose, Asylbewerber, Arbeitslose oder Personen ohne Bleiberecht in der Schweiz;
- bei Berechnung und Vollzug von Geldstrafen bestehen grössere bis mittlere Schwierigkeiten;
- beim Vollzug der Gemeinnützigen Arbeit treten ebenfalls Schwierigkeiten auf.
Die Mitglieder der KKJPD äusserten sich in der Umfrage auch zu möglichen Gesetzesänderungen. Sie befürworten mehrheitlich eine Wiedereinführung der bedingten kurzen Freiheitsstrafe. Die Hälfte der Kantone begrüsst zudem einen gleichzeitigen Verzicht auf die bedingte Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit. Ein Grossteil der Kantone empfiehlt einen Mindesttagessatz als gesetzliche Untergrenze der Geldstrafen sowie die freie Wahl zwischen kurzen Freiheitsstrafen, Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit. Demgegenüber lehnen sie eine Regelung als systemwidrig ab, die den unbedingten Vollzug von Strafen und ausnahmsweise den Vollzug unbedingter kurzer Freiheitsstrafen auch aus generalpräventiven Gründen ermöglicht.