Der Bundesrat hat heute die Bewilligungen für die Versuche mit Electric Monitoring (EM), die in sieben Kantonen* durchgeführt werden, bis Ende 2015 verlängert. Im Rahmen der vorgesehenen Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs (Änderung des neuen Sanktionensystems) wird er darüber entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert und gesamtschweizerisch eingeführt werden soll.
Electric Monitoring wird als alternative Form der Strafverbüssung bei a) kurzen Freiheitsstrafen anstelle der Einweisung in eine Strafvollzugsanstalt oder b) bei einer langen Freiheitsstrafe vor der bedingten Entlassung eingesetzt. Die Versuchskantone wurden vor zwei Jahren durch einen Bundesratsbeschluss beauftragt zu evaluieren, ob Electric Monitoring auch unter dem Anfang 2007 in Kraft getretenen neuen Sanktionsrecht, wonach die kurzen Freiheitsstrafen bis zu sechs Monate durch Geldstrafen und gemeinnütze Arbeit zu ersetzen sind, sinnvoll vollzogen werden kann. Die Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass auch im Rahmen des neuen Sanktionensystems viele Freiheitsstrafen verhängt werden, bei denen Electric Monitoring in Betracht käme.
Siehe auch die Berichterstattung in der NZZ zur elektronischen Fussfessel.
* Kantone Bern, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt und Genf (seit 1999) sowie Kanton Solothurn (seit 2003).