Bewilligungen für Versuche mit Electronic Monitoring verlängert

Der Bun­desrat hat heute die Bewil­li­gun­gen für die Ver­suche mit Elec­tric Mon­i­tor­ing (EM), die in sieben Kan­to­nen* durchge­führt wer­den, bis Ende 2015 ver­längert. Im Rah­men der vorge­se­henen Revi­sion des All­ge­meinen Teils des Strafge­set­zbuchs (Änderung des neuen Sank­tio­nen­sys­tems) wird er darüber entschei­den, ob der elek­tro­n­isch überwachte Strafvol­lzug geset­zlich ver­ankert und gesamtschweiz­erisch einge­führt wer­den soll.

Elec­tric Mon­i­tor­ing wird als alter­na­tive Form der Strafver­büs­sung bei a) kurzen Frei­heitsstrafen anstelle der Ein­weisung in eine Strafvol­lzugsanstalt oder b) bei ein­er lan­gen Frei­heitsstrafe vor der bed­ingten Ent­las­sung einge­set­zt. Die Ver­such­skan­tone wur­den vor zwei Jahren durch einen Bun­desrats­beschluss beauf­tragt zu evaluieren, ob Elec­tric Mon­i­tor­ing auch unter dem Anfang 2007 in Kraft getrete­nen neuen Sank­tion­srecht, wonach die kurzen Frei­heitsstrafen bis zu sechs Monate durch Geld­strafen und gemein­nütze Arbeit zu erset­zen sind, sin­nvoll vol­l­zo­gen wer­den kann. Die Unter­suchun­gen kamen zu dem Ergeb­nis, dass auch im Rah­men des neuen Sank­tio­nen­sys­tems viele Frei­heitsstrafen ver­hängt wer­den, bei denen Elec­tric Mon­i­tor­ing in Betra­cht käme.

Siehe auch die Berichter­stat­tung in der NZZ zur elek­tro­n­is­chen Fussfessel.

* Kan­tone Bern, Basel-Stadt, Basel-Land­schaft, Tessin, Waadt und Genf (seit 1999) sowie Kan­ton Solothurn (seit 2003).