Die Strafrahmen im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches (BT des StGB), im Militärstrafgesetz (MStG) und im Nebenstrafrecht sollen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems harmonisiert werden. Erstmals wird in einem umfassenden Quervergleich geprüft, ob die Strafbestimmungen der Schwere der Straftaten entsprechen und ausreichend aufeinander abgestimmt sind.
Der Bundesrat hat vergangene Woche entschieden, diese Gesetzesrevision zurückzustellen, um sie besser mit der vorgeschlagenen Änderung des Sanktionensystems im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (AT des StGB) zu koordinieren, welche insbesondere die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und die Begrenzung der Geldstrafen auf 180 Tagessätze vorsieht. Der Ausgang der parlamentarischen Beratungen dazu ist noch offen.
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wurde vom Bundesrat beauftragt, gestützt auf die Vernehmlassungsergebnisse und die noch ausstehenden Beschlüsse des Parlaments zum Sanktionensystem eine Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen auszuarbeiten.
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