Bundesrat: Harmonisierung der Strafrahmen auf der Grundlage des neuen Sanktionensystems

Die Strafrah­men im Beson­deren Teil des Strafge­set­zbuch­es (BT des StGB), im Mil­itärstrafge­setz (MStG) und im Neben­strafrecht sollen auf der Grund­lage des neuen Sank­tio­nen­sys­tems har­mon­isiert wer­den. Erst­mals wird in einem umfassenden Querver­gle­ich geprüft, ob die Straf­bes­tim­mungen der Schwere der Straftat­en entsprechen und aus­re­ichend aufeinan­der abges­timmt sind.

Der Bun­desrat hat ver­gan­gene Woche entsch­ieden, diese Geset­zes­re­vi­sion zurück­zustellen, um sie bess­er mit der vorgeschla­ge­nen Änderung des Sank­tio­nen­sys­tems im All­ge­meinen Teil des Strafge­set­zbuch­es (AT des StGB) zu koor­dinieren, welche ins­beson­dere die Wiedere­in­führung der kurzen Frei­heitsstrafen und die Begren­zung der Geld­strafen auf 180 Tagessätze vor­sieht. Der Aus­gang der par­la­men­tarischen Beratun­gen dazu ist noch offen.

Das Eid­genös­sis­che Jus­tiz- und Polizei­de­parte­ment (EJPD) wurde vom Bun­desrat beauf­tragt, gestützt auf die Vernehm­las­sungsergeb­nisse und die noch ausste­hen­den Beschlüsse des Par­la­ments zum Sank­tio­nen­sys­tem eine Botschaft zur Har­mon­isierung der Strafrah­men auszuarbeiten.

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