Gemäss Medienmitteilung der FINMA vom 03.12.2012 hat die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) die Kooperationsvereinbarungen zwischen der FINMA und den 27 Wertpapieraufsichtsbehörden der EU betreffend Aufsicht über alternative Investmentfonds genehmigt.
Die wesentlichen Elemente der Kooperationsvereinbarungen umfassen gemäss Medienmitteilung folgende Punkte:
- Die Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz werden Fondsmanager
beaufsichtigen können, die grenzüberschreitend in der EU und in der Schweiz
tätig sind. - Die Zusammenarbeit beinhaltet unter anderem den Austausch von Informationen,
grenzüberschreitende Vor-Ort-Kontrollen und die Unterstützung bei der
Durchsetzung der jeweils geltenden Gesetze (d. h. der Richtlinie über die
Verwalter alternativer Investmentfonds [AIFM-Richtlinie] und des KAG). - Die EU-Aufsichtsbehörden können von der FINMA erhaltene relevante
Informationen an andere EU-Behörden, die ESMA und den Europäischen Ausschuss für
Systemrisiken (ESRB) weitergeben, sofern die Vertraulichkeit angemessen
gewährleistet ist. - Der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Behörden von
Ländern innerhalb und ausserhalb der EU ist gemäss der AIFM-Richtlinie eine
Voraussetzung für Fondsverwalter aus Drittstaaten zur Zulassung auf die EU
Märkte oder für ein Management des Fonds im Rahmen einer Delegation von
Funktionen durch EU-Verwaltern. - Die Kooperationsvereinbarungen zwischen der EU und der Schweiz sind auf den
21. Juli 2013 anwendbar und ermöglichen die grenzüberschreitende Verwaltung und
den Vertrieb von alternativen Investmentfonds an professionelle Anleger.
Weiter Informationen siehe Medienmitteilung FINMA.