FINMA begrüsst Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Rückversicherungsaufsicht durch EU-Ausschuss

In ihrer Medi­en­mit­teilung ori­en­tiert die FINMA heute, dass der Auss­chuss der europäis­chen Auf­sichts­be­hör­den für das Ver­sicherungswe­sen und die betriebliche Altersvor­sorge (CEIOPS) im Namen sein­er Mit­glieder die Anerken­nung der Äquiv­alenz der schweiz­erischen Rück­ver­sicherungsauf­sicht mit der EU-Rück­ver­sicherungsrichtlin­ie 2005/68/EG bestätigt hat.

Zur Medi­en­mit­teilung
Die CEIOPS hat geprüft, ob das schweiz­erische Ver­sicherungsauf­sicht­srecht betr­e­f­fend Rück­ver­sicherung gle­ich­w­er­tig zur EU-Rück­ver­sicherungsrichtlin­ie ist. Die Prü­fung erfol­gt nach einem Kat­a­log, den CEIOPS entwick­elt und veröf­fentlicht hat. Damit wird die Zusam­me­nar­beit unter den Auf­sichts­be­hör­den der EU und der Schweiz gestärkt. Die FINMA begrüsst diese Anerken­nung durch CEIOPS. Über die näch­sten Jahre läuft auch ein Prozess der Prü­fung des gesamten schweiz­erischen Ver­sicherungsauf­sicht­srechts mit der neuen Sol­ven­cy-II-Richtlin­ie der Europäis­chen Union; auch die Rück­ver­sicherungsreg­ulierung wird in diesem Zusam­men­hang erneut beurteilt werden.