In ihrer Medienmitteilung orientiert die FINMA heute, dass der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge (CEIOPS) im Namen seiner Mitglieder die Anerkennung der Äquivalenz der schweizerischen Rückversicherungsaufsicht mit der EU-Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG bestätigt hat.
Zur Medienmitteilung
Die CEIOPS hat geprüft, ob das schweizerische Versicherungsaufsichtsrecht betreffend Rückversicherung gleichwertig zur EU-Rückversicherungsrichtlinie ist. Die Prüfung erfolgt nach einem Katalog, den CEIOPS entwickelt und veröffentlicht hat. Damit wird die Zusammenarbeit unter den Aufsichtsbehörden der EU und der Schweiz gestärkt. Die FINMA begrüsst diese Anerkennung durch CEIOPS. Über die nächsten Jahre läuft auch ein Prozess der Prüfung des gesamten schweizerischen Versicherungsaufsichtsrechts mit der neuen Solvency-II-Richtlinie der Europäischen Union; auch die Rückversicherungsregulierung wird in diesem Zusammenhang erneut beurteilt werden.