FINMA genehmigt revidierte Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung betreffend Grundpfandkredite

Die FINMA genehmigt die rev­i­dierten Richtlin­ien der Schweiz­erischen Bankiervere­ini­gung “für die Prü­fung, Bew­er­tung und Abwick­lung grundp­fand­gesichert­er Kred­ite”. Gle­ichzeit­ig hält die FINMA jedoch weit­ere Mass­nah­men für zwin­gend nötig, um der Gewährung von Hochrisikokred­iten bei der Finanzierung von Wohn­liegen­schaften vorzubeugen.

Aus­führlich­er siehe offizielle Medi­en­mit­teilung.