Die FINMA genehmigt die revidierten Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung “für die Prüfung, Bewertung und Abwicklung grundpfandgesicherter Kredite”. Gleichzeitig hält die FINMA jedoch weitere Massnahmen für zwingend nötig, um der Gewährung von Hochrisikokrediten bei der Finanzierung von Wohnliegenschaften vorzubeugen.
Ausführlicher siehe offizielle Medienmitteilung.