Die FINMA hat die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und vom Schweizerischen Verband für Strukturierte Produkte (SVSP) gemeinsam revidierten und ausgestalteten “Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten” als Mindeststandard anerkannt.
Die Richtlinien treten per 1. März 2015 in Kraft. Für weitere Informationen siehe Medienmitteilung der FINMA.
Gleichzeitig hat die FINMA die FAQ zu den strukturierten Produkten aktualisiert, siehe Website der FINMA.