Mit Medienmitteilung vom 12. Dezember 2012 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) bekannt gegeben, dass sie am 6. Dezember 2012 eine Untersuchung gegen e‑mediat AG, Documed AG und HCI Solutions AG eröffnet hat.
Die drei Unternehmen der Galenica-Gruppe sind im Bereich der
Kommerzialisierung von elektronischen Arzneimittelinformationen für den
Vertrieb, die Abrechnung und die Abgabe von Arzneimitteln in der Schweiz
tätig. Nach Ansicht der WEKO bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die
Unternehmen ihre Marktstellung zum Nachteil der Marktgegenseite und Konkurrenten missbrauchen.
Die
WEKO hält in ihrer Medienmitteilung fest, dass die Grossisten sowie die
Abgabestellen — Spitäler, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Drogerien — im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Abgabe von in der Schweiz zugelassenen Arzneimitteln auf bestimmte Arzneimittelinformationen angewiesen sind. Dazu gehören insbesondere Informationen zu Wirkstoffen und sogenannten Interaktionen (i.e. Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln). Die Verfügbarkeit dieser Informationen in elektronischer Form über das heute gebräuchliche System sei essentiell für das Funktionieren des Marktes.
Bei den drei von der Untersuchung betroffenen Unternehmen handelt es sich laut WEKO um wichtige Akteure im Bereich elektronischer Arzneimittelinformationen. Die Unternehmen sollen versucht haben, ihre Geschäftspartner zur Fortführung von Geschäftsbeziehungen zu zwingen. Die Untersuchung der WEKO soll vor diesem Hintergrund zeigen, ob die genannten Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und diese Markstellung, falls vorhanden, missbrauchen.
Die WEKO weist in ihrer Medienmitteilung ferner darauf hin, dass sie bereits im Jahr 2008 eine Untersuchung gegen Documed AG geführt habe. Die WEKO stellte damals mit Verfügung vom 7. Juli 2008 fest, dass Documed AG auf dem Markt für die Publikation von Fachinformationen gedruckt und online in einem vollständigen Werk sowie auf dem Markt für die Publikation von Patienteninformationen online in einem vollständigen Werk eine marktbeherrschende Stellung innehat. Documed AG habe diese marktbeherrschende Stellung unter anderem mit dem Verrechnen gleicher Preise für unveränderte und veränderte Texte von Fach und Patienteninformationen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 KG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 lit. b KG missbraucht. Documed AG wurde in der Folge mit einer Sanktion in der Höhe von CHF 50’000.- belastet (cf. RPW 2008/3, 385 ff., Publikation von Arzneimittelinformationen).