WEKO eröffnet Untersuchung betreffend die Kommerzialisierung von Arzneimittelinformationen

Mit Medi­en­mit­teilung vom 12. Dezem­ber 2012 hat die Wet­tbe­werb­skom­mis­sion (WEKO) bekan­nt gegeben, dass sie am 6. Dezem­ber 2012 eine Unter­suchung gegen e‑mediat AG, Doc­umed AG und HCI Solu­tions AG eröffnet hat.
Die drei Unternehmen der Galeni­ca-Gruppe sind im Bere­ich der
Kom­merzial­isierung von elek­tro­n­is­chen Arzneimit­telin­for­ma­tio­nen für den
Ver­trieb, die Abrech­nung und die Abgabe von Arzneimit­teln in der Schweiz
tätig. Nach Ansicht der WEKO beste­hen Anhalt­spunk­te dafür, dass die
Unternehmen ihre Mark­t­stel­lung zum Nachteil der Mark­t­ge­gen­seite und Konkur­renten miss­brauchen.

Die
WEKO hält in ihrer Medi­en­mit­teilung fest, dass die Grossis­ten sowie die
Abgabestellen — Spitäler, Apotheken, selb­st­dis­pen­sierende Ärzte und Droge­rien — im Zusam­men­hang mit dem Ver­trieb und der Abgabe von in der Schweiz zuge­lasse­nen Arzneimit­teln auf bes­timmte Arzneimit­telin­for­ma­tio­nen angewiesen sind. Dazu gehören ins­beson­dere Infor­ma­tio­nen zu Wirk­stof­fen und soge­nan­nten Inter­ak­tio­nen (i.e. Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen ver­schiede­nen Arzneimit­teln). Die Ver­füg­barkeit dieser Infor­ma­tio­nen in elek­tro­n­is­ch­er Form über das heute gebräuch­liche Sys­tem sei essen­tiell für das Funk­tion­ieren des Marktes.

Bei den drei von der Unter­suchung betrof­fe­nen Unternehmen han­delt es sich laut WEKO um wichtige Akteure im Bere­ich elek­tro­n­is­ch­er Arzneimit­telin­for­ma­tio­nen. Die Unternehmen sollen ver­sucht haben, ihre Geschäftspart­ner zur Fort­führung von Geschäfts­beziehun­gen zu zwin­gen. Die Unter­suchung der WEKO soll vor diesem Hin­ter­grund zeigen, ob die genan­nten Unternehmen über eine mark­t­be­herrschende Stel­lung ver­fü­gen und diese Mark­stel­lung, falls vorhan­den, missbrauchen.

Die WEKO weist in ihrer Medi­en­mit­teilung fern­er darauf hin, dass sie bere­its im Jahr 2008 eine Unter­suchung gegen Doc­umed AG geführt habe. Die WEKO stellte damals mit Ver­fü­gung vom 7. Juli 2008 fest, dass Doc­umed AG auf dem Markt für die Pub­lika­tion von Fach­in­for­ma­tio­nen gedruckt und online in einem voll­ständi­gen Werk sowie auf dem Markt für die Pub­lika­tion von Patien­ten­in­for­ma­tio­nen online in einem voll­ständi­gen Werk eine mark­t­be­herrschende Stel­lung innehat. Doc­umed AG habe diese mark­t­be­herrschende Stel­lung unter anderem mit dem Ver­rech­nen gle­ich­er Preise für unverän­derte und verän­derte Texte von Fach und Patien­ten­in­for­ma­tio­nen im Sinne von Art. 7 Abs. 1 KG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 lit. b KG miss­braucht. Doc­umed AG wurde in der Folge mit ein­er Sank­tion in der Höhe von CHF 50’000.- belastet (cf. RPW 2008/3, 385 ff., Pub­lika­tion von Arzneimittelinformationen).