Quellensteuerabkommen und Aufwandbesteuerung

  • Mel­dun­gen der ESTV im Zusam­men­hang mit den Quel­len­s­teuer­abkom­men1. Aktu­al­isierung Wegleitun­gen (Entwürfe)
    Die ESTV hat die Entwürfe zu den Wegleitun­gen in aktu­al­isiert­er Ver­sion veröf­fentlicht. Die Entwürfe zu den Wegleitun­gen sind nun auch in Englisch ver­füg­bar.

    2. Anmel­dung als Zahlstelle

    Zahlstellen im Sinne dieser Abkom­men müssen sich bei der ESTV spätestens am Ende des Quar­tals anmelden, in dem sie Zahlun­gen an betrof­fene Per­so­n­en geleis­tet oder für diese einge­zo­gen haben. Das For­mu­lar 680 zur Anmel­dung ist zusam­men mit den anderen For­mu­la­ren betr­e­f­fend die inter­na­tionalen Quel­len­s­teuer­abkom­men auf der Web­site der ESTV aufgeschal­tet.

    3. QStA UK: Steuer­sätze und Verzugszins

    Die ESTV hat die ab 6. April 2013 neu gel­tenden Sätze für Steuern und Verzugszin­sen publiziert. 
  • Bun­desrat will die Pauschalb­s­teuerung beibehal­ten
    Der Bun­desrat lehnt die Volksini­tia­tive zur Abschaf­fung der Aufwandbesteuerung ab und hat das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment beauf­tragt, eine entsprechende Botschaft auszuar­beit­en. Der Bun­desrat weist auf die vorge­se­hene Ver­schär­fung der Aufwandbesteuerung auf Geset­zesstufe hin. Die neuen Bes­tim­mungen wür­den einen Kom­pro­miss zwis­chen dem Anliegen der Steuerg­erechtigkeit und jen­em der Stan­dor­tat­trak­tiv­ität bieten, wie es ins­beson­dere auch von den Kan­to­nen mit­ge­tra­gen wird. Eine Abschaf­fung der Aufwandbesteuerung würde diesem Kom­pro­miss zuwider laufen. Der Bun­desrat anerken­nt zudem die Bedeu­tung, welche die Aufwandbesteuerung für die Fiskalein­nah­men, die Volk­swirtschaft und die Stan­dor­tat­trak­tiv­ität in eini­gen Kan­to­nen hat.
    Aus diesen Grün­den will er die Ini­tia­tive „Schluss mit den Steuer­priv­i­legien für Mil­lionäre (Abschaf­fung der Pauschalbesteuerung)” ohne Gegen­vorschlag zur Ablehnung empfehlen.

    Bund, Kan­to­nen und Gemein­den brachte die Aufwandbesteuerung im Jahr 2010 668 Mil­lio­nen Franken Steuere­in­nah­men.