Bundesrat: Steuerstreit USA und andere Nachrichten

Mit­teilun­gen des Bundesrates

  1. Grund­lage zur Bere­ini­gung des Steuer­stre­its mit den USA
    Aus der amtlichen Mit­teilung:
    Die Botschaft zu einem „Bun­des­ge­setz über Mass­nah­men zur Erle­ichterung der Bere­ini­gung des Steuer­stre­its der Schweiz­er Banken mit den Vere­inigten Staat­en” soll in der kom­menden Som­mers­es­sion im Son­derver­fahren in bei­den Räten behan­delt wer­den und anschliessend in Kraft treten.
    Der vom Bun­desrat ver­ab­schiedete Geset­ze­sen­twurf ermächtigt die Banken, mit den US-Behör­den zusam­men­zuar­beit­en und die nöti­gen Infor­ma­tio­nen zur Wahrung ihrer Inter­essen zur Ver­fü­gung zu stellen. Dazu gehören ins­beson­dere Infor­ma­tio­nen über Geschäfts­beziehun­gen mit Bezug zu US-Per­so­n­en sowie Angaben über Per­so­n­en, die ins US-Geschäft der jew­eili­gen Banken involviert waren. Nicht erfasst von der Ermäch­ti­gung sind Kun­den­dat­en ein­schliesslich Kon­toin­for­ma­tio­nen. Deren Her­aus­gabe erfol­gt auss­chliesslich im Rah­men von Amt­shil­fever­fahren gestützt auf ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen.

    Die Banken, die mit dem DoJ kooperieren, wer­den mit dem Gesetz verpflichtet, für einen höch­st­möglichen Schutz ihrer Mitar­bei­t­en­den zu sor­gen. Dieser Schutz umfasst die vorgängige Infor­ma­tion­spflicht, die Wahrung der Auskun­ft­srechte der Mitar­bei­t­en­den, die arbeit­srechtliche Für­sorgepflicht sowie den Schutz vor Diskri­m­inierung und Ent­las­sung. Die Banken bzw. ihre Inter­essen­vertre­tun­gen wer­den geset­zlich verpflichtet, mit den betrof­fe­nen Arbeit­nehmerver­bän­den eine Vere­in­barung abzuschliessen, die diesen min­i­malen Erfordernissen zu genü­gen hat. 
  2. Ablehnung der Volksini­tia­tive “Energie- statt Mehrw­ert­s­teuer“Amtliche Mit­teilung.
  3. Annahme der Volksini­tia­tive “Für Ehe und Fam­i­lie“
    Amtliche Mit­teilung.
  4. Bun­desrat gegen die Steuer­be­freiung der Kinder- und Aus­bil­dungszu­la­genAmtliche Mit­teilung.