Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat die für das laufende Jahr 2014 (1.1.–31.12.) steuerlich massgebenden Zinssätze für Darlehen “an oder von Anteilsinhabern oder diesen nahestehenden Dritten” publiziert — wie üblich mittels zweier Rundschreiben. Diese Zinssätze sind für die direkten Bundes- und Kantonssteuern ebenso relevant wie für die Verrechnungssteuer. Für Darlehen in Schweizer Franken sind prinzipiell nicht dieselben Zinssätze massgebend wie für solche in Fremdwährungen. Der Nachweis der höheren, respektive tieferen marktmässigen Kapitalbeschaffungskosten im Einzelfall bleibt vorbehalten. Im übrigen stellt die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse oder Darlehen an Beteiligte oder an ihnen nahe stehende Dritte eine geldwerte Leistung dar. Dasselbe gilt für übersetzte Zinsen, die auf Grund von Verpflichtungen gegenüber Beteiligten oder ihnen nahe stehenden Dritten vergütet werden.