Das Eidgenössische Personalamt (EPA) hat die Änderung der Bundespersonalverordnung (BPV) vom 20. Juni 2014 in der Amtlichen Sammlung publiziert (AS 2014 2171).
Die Änderungen betreffen Folgendes:
- Anwendungsbereich der Vertrauensarbeitszeit (Art. 64a);
- Berechnung der Anzahl Anstellungsjahre ohne die Lehrzeit und die damit verbundenen Praktika (Art. 73);
- Beteiligung des Arbeitgebers an der Finanzierung der Überbrückungsrente (Art. 88f);
- Leistungen bei Umstrukturierungen und Reorganisationen von Verwaltungseinheiten (Art. 104 ff.), wobei unter anderem die Weiterbeschäftigung an einer zumutbaren Stelle innerhalb der Verwaltung, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die Sozialplanpflicht und die vorzeitige Pensionierung konkretisiert werden;
- Leistungen zur sozialen Sicherung des Personals, insbesondere bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses (Art. 106 ff.).
Die Änderungen treten am 1. August 2014 in Kraft.