Gewisse Doppelbesteuerungskonstellationen, welche Betriebsstätten in der Schweiz betreffen, sollen beseitigt werden. Nach Kenntnisnahme des positiven Vernehmlassungsergebnisses zur Revision der Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (VpstA; SR 672.201) von Betriebsstätten beauftragt der BR das Eidgenössische Finanzdepartment damit, einen Gesetzesentwurf für die noch erforderliche gesetzliche Grundlage auszuarbeiten.
Die vorgesehene Verordnungsänderung (Art. 2a E‑VpstA) erfolgt in Erfüllung einer vom Parlament überwiesenen Motion Pelli (13.3184). Davon betroffen sind Betriebsstätten in der Schweiz, die zu einem Unternehmen mit Sitz in einem DBA-Partnerland gehören. Hier kann es nach geltendem Recht zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn solche Betriebsstätten aus einem dritten Staat (mit dem die Schweiz ebenfalls ein DBA unterhält) Erträge auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren erhalten und diese Erträge durch den Drittstaat mit einer nicht rückforderbaren Quellensteuer belegt werden.
Das Vernehmlassungsergebnis fiel überwiegend positiv aus. Damit die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung von Betriebsstätten geändert werden kann, muss zunächst eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III (Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung des Unternehmensstandorts Schweiz) werden soll.
- Medienmitteilung Bundesrat vom 22. April 2014;
- Ergebnisbericht Vernehmlassung;
- Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung;
- Geltende Verordnung über die pauschale Steueranrechnung (SR 672.201).