BR: Achtes Steuerinformationsabkommen unterzeichnet (Grenada)

Die Schweiz und Grena­da haben am 19. Mai 2015 in Lon­don ein Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (SIA) unterze­ich­net. Bevor es in Kraft treten kann, muss es vom Par­la­ment genehmigt wer­den. Es unter­liegt dem fakul­ta­tiv­en Ref­er­en­dum. Aus der heuti­gen Medi­en­mit­teilung des Bun­desrates (BR):

Die Schweiz hat bish­er acht SIA unterze­ich­net. Die Abkom­men mit Jer­sey, Guernsey und der Insel Man sind in Kraft und kön­nen seit dem 1. Jan­u­ar 2015 angewen­det wer­den. Die Abkom­men mit Andor­ra, Grön­land, San Mari­no und den Sey­chellen wur­den am 20. März 2015 durch das Par­la­ment genehmigt und dürften unter Ref­er­en­dumsvor­be­halt im Herb­st 2015 in Kraft treten. Ver­hand­lun­gen mit weit­eren inter­essierten Juris­dik­tio­nen sind im Gang.

Seit April 2012 ver­fol­gt der BR offiziell die Poli­tik, den inter­na­tionalen Amt­shil­fe­s­tandard im Sinne von Art. 26 des OECD-Muster­abkom­mens auch mit jenen Län­dern zu vere­in­baren, mit welchen noch kein eigentlich­es Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) beste­ht. Zu diesem Zweck wer­den so genan­nte Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (SIA oder Tax Infor­ma­tion Exchange Agree­ments: TIEA) abgeschlossen. DBA und SIA sind prinzip­iell gle­ich­w­er­tige Instru­mente für die Real­isierung ein­er OECD-stan­dard­kon­for­men Amt­shil­fe, wobei sich ein SIA aus­drück­lich auf die Amt­shil­fe auf Ersuchen beschränkt und diese etwas detail­liert­er regelt als Art. 26 OECD-MA im Rah­men eines DBA.