Die Schweiz und Grenada haben am 19. Mai 2015 in London ein Steuerinformationsabkommen (SIA) unterzeichnet. Bevor es in Kraft treten kann, muss es vom Parlament genehmigt werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Aus der heutigen Medienmitteilung des Bundesrates (BR):
Die Schweiz hat bisher acht SIA unterzeichnet. Die Abkommen mit Jersey, Guernsey und der Insel Man sind in Kraft und können seit dem 1. Januar 2015 angewendet werden. Die Abkommen mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen wurden am 20. März 2015 durch das Parlament genehmigt und dürften unter Referendumsvorbehalt im Herbst 2015 in Kraft treten. Verhandlungen mit weiteren interessierten Jurisdiktionen sind im Gang.
Seit April 2012 verfolgt der BR offiziell die Politik, den internationalen Amtshilfestandard im Sinne von Art. 26 des OECD-Musterabkommens auch mit jenen Ländern zu vereinbaren, mit welchen noch kein eigentliches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Zu diesem Zweck werden so genannte Steuerinformationsabkommen (SIA oder Tax Information Exchange Agreements: TIEA) abgeschlossen. DBA und SIA sind prinzipiell gleichwertige Instrumente für die Realisierung einer OECD-standardkonformen Amtshilfe, wobei sich ein SIA ausdrücklich auf die Amtshilfe auf Ersuchen beschränkt und diese etwas detaillierter regelt als Art. 26 OECD-MA im Rahmen eines DBA.
- Medienmitteilung des BR vom 21. Mai 2015 betr. Unterzeichnung des SIA mit Grenada (inkl. Link zum SIA-Text);
- Medienmitteilung des BR vom 20. August 2014 betr. Botschaft zur Genehmigung der SIA mit Andorra, Grönland, San Marino und den Seychellen (inkl. Link zu den SIA-Texten und der Botschaft);
- Medienmitteilung des SIF vom 3. November 2014 betr. Inkrafttreten der SIA mit Jersey, Guernsey und der Insel Man (inkl. Links zu den SIA-Texten);