BR: Vier weitere Steuerinformationsabkommen in Kraft (Andorra, Grönland, San Marino und Seychellen)

Die Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men mit Andor­ra, Grön­land, San
Mari­no und den Sey­chellen sind in Kraft getreten. Sie wer­den auf Sachver­halte ab
dem 1. Jan­u­ar 2016 anwend­bar sein.

Gemäss heutiger Medi­en­mit­teilung des Eid­genös­sis­chen Finanzde­parte­mentes sind die
Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (SIA; resp. engl.: TIEA, Tax Infor­ma­tion Exchange
Agree­ments) nach erfol­gre­ichem Abschluss der jew­eili­gen Ratifizierungsverfahren
wie fol­gt in Kraft getreten:
  
Andor­ra am 27. Juli 2015, Grön­land am 22. Juli 2015, San
Mari­no
am 20. Juli 2015 und Sey­chellen am 10. August 2015. Gemäss Wort­laut dieser
Abkom­men dür­fen diese neuen SIA auf alle Amt­shil­feer­suchen angewendet
wer­den, welche am oder nach dem Tag ihres jew­eili­gen Inkraft­tretens gestellt
wer­den, hin­sichtlich jen­er Infor­ma­tion über Steuer­pe­ri­o­den, die am oder nach
dem
1. Jan­u­ar 2016 begin­nen oder, soweit es keine Steuer­pe­ri­ode gibt,
hin­sichtlich aller am oder nach dem genan­nten Tag entste­hen­den  Steuern
(jew­eils Art. 11 Abs. 3 SIATIEA). 
Der Bun­desrat hat­te am 4. April 2012 
beschlossen, den
inter­na­tionalen Amt­shil­fe­s­tandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA), son­dern auch in Steuer­in­for­ma­tion­s­abkom­men (TIEA) zu vere­in­baren. DBA
und TIEA sind grund­sät­zlich gle­ich­w­er­tige Instru­mente für die Vereinbarung
ein­er stan­dard­kon­for­men Amt­shil­feklausel. Im Unter­schied zu den DBA, die
pri­or­itär die Ver­mei­dung der Dop­pelbesteuerung regeln und weit­ere diesbezügliche
Bes­tim­mungen enthal­ten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch
auf Anfrage. 
Erst am 11. August 2015 hat­te der Bun­desrat das SIA / TIEA mit Bél­ize unterze­ich­net. Gemäss Medi­en­mit­teilung hat die Schweiz  bish­er 52 DBA und 9 TIEA unterze­ich­net, die
den inter­na­tionalen Stan­dard der OECD über den Infor­ma­tion­saus­tausch in Steuersachen
erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.