Die Steuerinformationsabkommen mit Andorra, Grönland, San
Marino und den Seychellen sind in Kraft getreten. Sie werden auf Sachverhalte ab
dem 1. Januar 2016 anwendbar sein.
Gemäss heutiger Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartementes sind die
Steuerinformationsabkommen (SIA; resp. engl.: TIEA, Tax Information Exchange
Agreements) nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ratifizierungsverfahren
wie folgt in Kraft getreten:
Steuerinformationsabkommen (SIA; resp. engl.: TIEA, Tax Information Exchange
Agreements) nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ratifizierungsverfahren
wie folgt in Kraft getreten:
Andorra am 27. Juli 2015, Grönland am 22. Juli 2015, San
Marino am 20. Juli 2015 und Seychellen am 10. August 2015. Gemäss Wortlaut dieser
Abkommen dürfen diese neuen SIA auf alle Amtshilfeersuchen angewendet
werden, welche am oder nach dem Tag ihres jeweiligen Inkrafttretens gestellt
werden, hinsichtlich jener Information über Steuerperioden, die am oder nach
dem 1. Januar 2016 beginnen oder, soweit es keine Steuerperiode gibt,
hinsichtlich aller am oder nach dem genannten Tag entstehenden Steuern (jeweils Art. 11 Abs. 3 SIA / TIEA).
Marino am 20. Juli 2015 und Seychellen am 10. August 2015. Gemäss Wortlaut dieser
Abkommen dürfen diese neuen SIA auf alle Amtshilfeersuchen angewendet
werden, welche am oder nach dem Tag ihres jeweiligen Inkrafttretens gestellt
werden, hinsichtlich jener Information über Steuerperioden, die am oder nach
dem 1. Januar 2016 beginnen oder, soweit es keine Steuerperiode gibt,
hinsichtlich aller am oder nach dem genannten Tag entstehenden Steuern (jeweils Art. 11 Abs. 3 SIA / TIEA).
Der Bundesrat hatte am 4. April 2012
beschlossen, den
internationalen Amtshilfestandard nicht nur in Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA), sondern auch in Steuerinformationsabkommen (TIEA) zu vereinbaren. DBA
und TIEA sind grundsätzlich gleichwertige Instrumente für die Vereinbarung
einer standardkonformen Amtshilfeklausel. Im Unterschied zu den DBA, die
prioritär die Vermeidung der Doppelbesteuerung regeln und weitere diesbezügliche
Bestimmungen enthalten, beschränken sich die TIEA auf den Informationsaustausch
auf Anfrage.
Erst am 11. August 2015 hatte der Bundesrat das SIA / TIEA mit Bélize unterzeichnet. Gemäss Medienmitteilung hat die Schweiz bisher 52 DBA und 9 TIEA unterzeichnet, die
den internationalen Standard der OECD über den Informationsaustausch in Steuersachen
erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.
den internationalen Standard der OECD über den Informationsaustausch in Steuersachen
erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.